Klasse L Traktor
Traktor
Merkmale: Zugmaschinen
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildung: Theorieunterricht
Prüfung: Theorieprüfung
Theorieunterricht und Fahrstunden: Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzunterricht: 2
Voraussetzungen: Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs