Klasse AM
Kleinkraftrad
Unsere Fahrzeuge: Roller
Leistung: 4,5 PS
Getriebe: Automatik
Die Sicherheitskleidung stellen wir.
Merkmale: Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen)
mit bbH max. 45 km/h, bei elektrischer Antriebsmaschine
Nenndauerleistung höchstens 4 kW,
bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von
Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH
von nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³,
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von
nicht mehr als 45 km/h;
Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
Leermasse max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Mindestalter: 15 Jahre
Ausbildung: Theorie- und Praxisunterricht
Prüfung: Theoretische und praktische Prüfung
Theorieunterricht und Fahrstunden: Theorie-Doppelstunden à 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzunterricht: 2
Übungsfahrten: nach Bedarf
Voraussetzungen: Biometrisches Passbild
Sehtest
Erste-Hilfe-Kurs

Wir sind ständig dabei uns weiterzubilden um euch eine optimale Ausbildunggewährleisten zu können. 2014 wurden wir, nach erfolgreich absolvierter Motorrad-Fortbildung,mit dem Gütesiegel „Extra-Qualifikation“ der Verkehrsfachschule VPA ausgezeichnet.